Agenturen für Influencer-Marketing
Eine Kennzeichnungspflicht entsteht, sobald eine Gegenleistung fließt. Das umfasst nicht nur Honorare, sondern auch überlassene Produkte, Rabatte, Einladungen zu Veranstaltungen, übernommene Reisekosten oder ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug.
Seit der Neufassung des § 5a Abs. 4 UWG im Mai 2022 gilt zudem eine Vermutungsregel: Eine Gegenleistung wird angenommen, und wer das Gegenteil behauptet, muss es glaubhaft machen. Ohne Kaufbeleg gelingt das selten.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. März 2026 hat zusätzlich klargestellt, dass eine ausdrückliche Zahlung nicht erforderlich ist, damit die Pflicht greift.
Für die Zusammenarbeit heißt das: Der Kooperationsvertrag sollte die Kennzeichnung ausdrücklich regeln, eine Freigabe vor Veröffentlichung vorsehen und festhalten, wer bei einer Abmahnung einsteht. Eine Agentur ohne Vertragsmuster für diesen Fall hat das Thema noch nicht gehabt.
Social Media Agenturen in Influencer-Kooperationen
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